Geschäftsbedingungen Auerbach Gesellschaft für innovative Lösungen für Heizung und Bad mbH, Sommerfelder Str. 79 04316 Leipzig

 

I. Angebot

Die Annahmefrist für unser Angebot beträgt 30 Kalendertage. Im Angebot liegt keine Zusicherung von Eigenschaften, auch

wenn dieses mit einer Ausschreibung übereinstimmt.

Zeichnungen, Schaltpläne und Maßangaben zum Angebot sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet sind.

 

II. Vertrag

Es gilt deutsches Recht. Weiterverweisung ist ausgeschlossen. Der Vertrag ist ein Werklieferungs-Montagevertrag. Der

Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auerbach-Auftragsbestätigung sowie diese Verkaufs- und

Lieferbedingungen. Nebenabreden, Vertragsänderungen und –Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Bestellers müssen von Auerbach schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

hierdurch nicht berührt.

 

III. Lieferfristen/-Termine/Versand

Lieferfristen und –termine sind unverbindlich; Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der Bestellung bei Auerbach. Bei

Auftragsunklarheit verschieben sich Lieferfristen und Liefertermine um die Zeitspanne zwischen Eingang der Bestellung und

Auftragsklarheit. Die Fristen und Termine verlängern sich angemessen, wenn Ereignisse, die Auerbach nicht zu vertreten hat,

zu einer Verzögerung der Fertigstellung oder Ablieferung der Ware führen. Schadenersatz kann der Besteller nur verlangen,

wenn Auerbach Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, sind mit ihr sämtliche

Schadenersatzansprüche des Bestellers abgegolten.

 

IV. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn Auerbach diesem die Versandbereitschaft der Ware mitteilt. Hat Auerbach zu

versenden, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an der Auerbach vom Empfänger bezeichneten

Lieferadresse unabgeladen bereit gestellt ist oder die Landesgrenze der BRD überschritten wird. Wenn Auerbach die Montage

übernimmt, geht die Gefahr bei Montagebeginn auf den Besteller über.

 

V. Preise, Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart zuzüglich der jeweiligen geltenden Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung in EURO zu leisten. Liefergut und Montagen werden

getrennt berechnet. Bei verspäteter Zahlung ist der Besteller verpflichtet, Verzugszinsen von 12 % p.a. zu zahlen.

Bei Materiallieferungen kann 100 % Vorauskasse oder zur Sicherung eine Bankbürgschaft einer deutschen Bank verlangt

werden.

Gegen Forderungen von Auerbach kann der Besteller mit eigenen Forderungen nur aufrechnen bzw. Zurückbehaltungsrechte

geltend machen, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

Auerbach behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch auf Leistung von Sicherheit, vor.

Wird die Ware vom Besteller weiter veräußert oder mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so tritt der

Besteller im voraus die hieraus entstehenden Ansprüche gegenüber Dritten an Auerbach ab, soweit sie dem Werte der Ware

entsprechen. Von Auerbach gelieferte unbezahlte Ware darf der Besteller weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte

übereignen. Pfändungen durch Dritte oder sonstige Beeinträchtigungen hat der Besteller unverzüglich Auerbach mitzuteilen.

Sollte dieser Eigentumsvorbehalt wegen abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers nicht wirksam werden, behält sich

der Verkäufer auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

VII. Gewährleistung

Für Montage und Reparaturen an vorhandenen oder bauseitig gestellten Teilen gilt für unsere Montageleistung 12 Monate. Die

Frist beginnt mit dem (nach Ziffer IV letzten) Gefahrenübergang.

Eigenschaften gelten nicht als zugesichert, soweit die Ausführung auf Anweisung des Bestellers beruht, oder als unvollständige

Geräteeinheit zu liefern ist.

Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Feststellung gegenüber Auerbach

gerügt werden.

 

VIII. Verpackung

Die Transportverpackungen, wenn wir Ware liefern, werden von uns entsprechend der Verpflichtung aus der

Verpackungsverordnung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.

 

IX. Montage-Arbeitsbedingungen

Bei Montagebeginn ist der Besteller verpflichtet, eine geräumige, mit einem Wechselstromanschluss 230 Volt und

gegebenenfalls mit Gerüsten ausgestattete Verwendungsstelle bereitzustellen. Ein direkter Zugriff zu den gelieferten

Gegenständen in unmittelbarer Fundamentnähe auf gleicher Ebene muss gegeben sein. Für das Zusammensetzen von

gelieferten Einheiten oder das Einsetzen von Rohrbündeln muss entsprechendes Hebezeug und für erübrigtes

Verpackungsmaterial ein Müllcontainer zur Verfügung stehen. Bei Montagen im Zeitlohn gilt der Auftrag auch für den Fall als

erteilt, dass Überstunden geleistet werden müssen.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist, falls nichts anderes vereinbart, Leipzig. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag und den damit

zusammenhängenden Rechtsverhältnissen sind die für Leipzig zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der

Besteller Vollkaufmann oder juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder falls er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.